Future is

AGB´s, Lieferungs-, Zahlungs - und Lizenzbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen BC-GlasSoft



AGB´s, Lieferungs-, Zahlungs- und Lizenzbedingungen

§ 1 Allgemeines
Für die Abwicklung des Auftrages gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Grundlage. Diese AGB´s gelten für alle Verträge zwischen dem Unternehmen BC-GlasSoft als Verkäufer –nachfolgend „BC-Glas“ genannt- und dem Käufer –nachfolgend „Kunde“ genannt. Wird die Software gemietet, so wird der Mieter bezogen auf die Rechtsgültigkeit dieser Bedingungen einem Käufer und der Vermieter dem Verkäufer gleichgestellt. Der Vertragsinhalt richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen. Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen.

§ 2 Nebenabreden
Änderungen, Ergänzungen und sonstige Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Bestimmung.

§ 3 Überlassung der Softwareprodukte
BC-Glas überlässt die vereinbarte Software, indem sie dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht einräumt, die Software für die Dauer des Vertrages in unveränderter Form zu nutzen. Bei den überlassenen Produkten handelt es sich um Branchensoftware. Der Kunde darf die überlassene Software nicht bearbeiten oder übersetzen. BC-Glas überlässt dem Kunden die Software auf einem geeigneten Datenträger. BC-Glas ist berechtigt, die Software in einer für den Kunden im Internet abrufbaren und speicherbaren Form bereitzustellen (Download), es sei denn, dies ist für den Kunden unzumutbar. BC-Glas stellt dem Kunden die für die überlassene Software erforderlichen Lizenzschlüssel und die Dokumentation in elektronischer Form zur Verfügung. Wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist das Nutzungsrecht an der Software nur für die Anwendung auf einer Systemeinheit mit nur einem Benutzer eingeräumt (1 Lizenz pro Benutzer). Bei Installation auf einem Terminalserver oder über Remotezugriff erfolgt die Lizenzierung benutzerbasiert, für jeden Benutzer ist eine eigene Lizenz erforderlich. BC-Glas ist berechtigt, bei Überlassung der Software eine zeitlich befristete ablauffähige ProgrammVersion zu übergeben, verbunden mit der Zusage, nach Entrichtung aller bis zwei Wochen nach Überlassung der Software fällig werdenden Vergütungen den unbefristeten Lizenzschlüssel unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm überlassene Software oder Vervielfältigungen hiervon an Dritte unter- oder weiter zu lizenzieren oder die Software oder ihre Dokumentation an Dritte weiterzugeben.

§ 4 Zahlung
Alle Rechnungen: Netto Kasse, ohne Abzug, bei Lieferung. Monatszahlungen: Monatlich im Voraus per Abbuchungsauftrag im Lastschriftverfahren zum 1. oder 15. des Monats oder per Dauerauftrag zum 15. des Monats.

§ 5 Lieferung
Vereinbarte Termine werden durch BC-Glas möglichst eingehalten, sind jedoch freibleibend. Ansprüche wegen Verzugs kann der Käufer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist geltend machen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Die Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen durch den Käufer beim Verkäufer. Der Käufer erhält mit der Installation der BCGlas Software bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen eine zeitlich begrenzt ablauffähige Programmversion. Der Käufer darf während des Eigentumsvorbehaltes weder die Kaufgegenstände verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. BC-Glas ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die gelieferten Waren zurückzuverlangen, um anderweitig darüber zu verfügen. Die Ausübung dieses Rechtes gilt im Zweifelsfalle nicht als Rücktritt vom Vertrag. Solange Eigentumsvorbehalt des Verkäufers besteht, erhält der Verkäufer bei einer Verbindung der Kaufgegenstände mit einer anderen Sache anteilmäßig Eigentum an dem neuen Gegenstand.

§ 7 Softwarepflege / Updates
BC-Glas übernimmt für die Dauer des Vertrages die Pflege der an den Kunden überlassenen Softwareprodukte. Der Umfang der Softwarepflege richtet sich nach den jeweiligen Vereinbarungen. In diesem Rahmen ist der Kunde zur Abnahme der Software-Updates und etwaiger sonstiger Softwarepflegeleistungen verpflichtet. Die Installation der Updates führt der Kunde selbst durch, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren etwas anderes. Zur Softwarepflege gehören sowohl Funktionserweiterungen und sonstige Verbesserungen als auch die Beseitigung von Programmfehlern. Ein Programmfehler liegt nicht vor, wenn es sich um einen Bedienfehler auf Seiten des Kunden handelt oder die von BC-Glas angegebenen Mindestsystemvoraussetzungen nicht eingehalten sind. Gegenstand der Softwarepflege ist die Software auf dem Stand des Updates, das dem von BC-Glas zur Verfügung gestellten aktuellen Update unmittelbar vorangeht. Der Kunde ist zur ordnungsgemäßen Datensicherung verpflichtet. Insbesondere ist er verpflichtet, vor der Installation der Updates oder vor Umsetzung einer sonstigen Pflegeleistung eine Datensicherung vorzunehmen und alle mit der Software verwendeten oder erzielten Daten in maschinenlesbarer Form als Sicherungskopie bereit zu halten, welche die Rekonstruktion verlorener Daten mit vertretbarem Aufwand ermöglicht. Soweit der Kunde selbst oder durch Dritte Veränderungen an dem Softwareprodukt von BC-Glas vorgenommen hat, entfällt die Pflicht zur Softwarepflege.

§ 8 Beratung, Installation und Schulung
Soweit vereinbart, berät BC-Glas den Kunden über die Software und informiert den Kunden in diesem Fall insbesondere über die wesentlichen Funktionen, die Installation und die Systemanforderungen auf Kundenseite. Der Kunde gewährt BC-Glas die für eine sachgerechte Beratung erforderlichen Informationen, insbesondere über die Systemeigenschaften von Hard- und Software beim Kunden. Erforderlichenfalls gewährt der Kunde BC-Glas entsprechenden Zugang zu seinem System. Die Einweisung/ Schulung in das Programm wird am Tage der Installation ausgeführt und/oder per online Fernwartung mit telefonischer Einweisung nach Vereinbarung.

§ 9 Gewährleistung
BC-Glas verpflichtet sich, bei mangelhafter Lieferung oder Leistung, zu denen auch das Fehlen schriftlich zugesicherter Eigenschaften zählt, nach seiner Wahl, zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Ersatz der fehlerhaften Software. Die Gewährleistung beträgt sechs Monate, beginnend vom Tage der ersten Installation bzw. Übergabe. Etwaige, offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen, nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferungen kann der Kunde in keinem Falle Schadenersatzanspruch geltend machen. Eine Ersatzleistung wird nicht gewährt bei Mängeln, die auf unsachgemäße Wartung, bzw. Behandlung, Transportschäden oder ungewöhnliche Einflüsse zurückzuführen sind. Der Anspruch auf Gewährleistung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn Reparaturen oder Veränderungen an der gelieferten Ware vorgenommen werden. Für Datenmaterial wird keine Gewährleistung übernommen. Der Kunde ist in jedem Fall für die Sicherung seiner, bzw. zum System gehörender Daten selbst verantwortlich.

§ 10 Haftungsbeschränkungen
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind.

§ 11 Abtretungsverbot
Die Rechte des Käufers aus den mit dem Verkäufer getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.

§ 12 Datenschutzklausel
Der Käufer ist damit einverstanden, dass seine, dem Verkäufer im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden, personenbezogenen Daten, elektronisch gespeichert und automatisch verarbeitet werden. BC-Glas verpflichtet sich, firmenbezogene Daten, die ihr im Rahmen der Geschäftsbeziehung zukommen, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Ausgenommen hiervon sind Daten, die bereits standardmäßig in den Produkten von BC-Glas enthalten sind.

§ 13 Schutz- und Urheberrechte
Der Käufer erhält an der gelieferten Software ein nicht ausschließendes, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Alle Urheberrechte an der Software, mitsamt der daraus abgeleiteten Programme, sowie der dazugehörigen Dokumentation, verbleiben im Eigentum des Verkäufers. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung kann BC-Glas, unbeschadet weitergehender Ansprüche, vom Käufer die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen. Diese beträgt im Falle der unbefugten Weitergabe von Software an Dritte, oder der unbefugten Anfertigung von Kopien, die Vergütung, die laut aktueller Preisliste von BC-Glas für die betreffende Software zu entrichten wäre. Wurde die Software gemietet, so bezieht sich dieser Punkt nicht auf den Käufer, sondern auf den Mieter.

§ 14 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hamburg, wenn der Käufer bzw. Mieter Vollkaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein Öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.

§ 15 Nichtigkeitsklausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Copyright (c) 2010-2020 BC-GlasSoft  

Software für Glasereien, Glaserhandwerk und Glashandel

Contact Info

Heinrich-Heine-Str. 34

Hamburg, 21077

info(at)bc-glassoft.de

+49 (0)40 398 78 170

Support and Hotline

+ 49 (0)2384 53 02 58